Rufen Sie uns an.
Nennen Sie uns bitte die Adresse und Ihre Rückrufnummer. Wir klären die Situation, die Verfügbarkeit und die voraussichtliche Ankunftszeit mit Ihnen.
Mit Sorgfalt.
Mit Respekt.
Wenn ein Mensch verstorben ist, braucht es einen verlässlichen Ansprechpartner. Wir übernehmen die ärztliche Leichenschau in München, Landshut sowie Teilen Ober- und Niederbayerns und stellen die Todesbescheinigung aus. Persönlich, sorgfältig und mit Rücksicht auf Ihre Situation.
Was jetzt zu tun ist ↓Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte. Sie müssen nicht schon beim ersten Anruf alle Unterlagen zur Hand haben.
Nennen Sie uns bitte die Adresse und Ihre Rückrufnummer. Wir klären die Situation, die Verfügbarkeit und die voraussichtliche Ankunftszeit mit Ihnen.
Der Arzt erhebt die Krankenvorgeschichte und untersucht die verstorbene Person sorgfältig. Für die vollständige Leichenschau ist die Untersuchung des gesamten, entkleideten Körpers erforderlich.
Der Arzt dokumentiert die Befunde in der Todesbescheinigung und erläutert das weitere Vorgehen. Das Bestattungsunternehmen unterstützt Sie bei der Organisation der Bestattung.
Unser Einsatzgebiet umfasst München und weite Teile Ober- und Niederbayerns.
Ob ein Arzt zu Ihnen kommen kann und wann er voraussichtlich eintrifft, klären wir direkt am Telefon.
München, Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Ebersberg, Erding, Freising, Pfaffenhofen an der Ilm und Ingolstadt – jeweils im betreuten Einzugsgebiet.
Zum Beispiel Unterschleißheim, Garching, Hallbergmoos, Moosburg, Dorfen und Wolnzach.
Landshut, Kelheim und Dingolfing-Landau.
Zum Beispiel Altdorf, Bruckberg, Essenbach, Vilsbiburg, Rottenburg an der Laaber, Mainburg und Dingolfing.
Ihr Ort ist nicht genannt? Rufen Sie uns an – wir klären, ob ein Arzt zu Ihnen kommen kann.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Rechnungsbetrag richtet sich nach der erbrachten Leistung und den im konkreten Fall zulässigen Zuschlägen und Entschädigungen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Leichenschau in der Regel nicht. Fragen zur Abrechnung besprechen wir gern mit Ihnen.
Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung nach den einschlägigen GOÄ-Positionen.
Zum Beispiel für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wegegeld oder Reiseentschädigung sowie erstattungsfähige Auslagen nach GOÄ.
Eine Kostenübernahme im Rahmen einer Sozialbestattung kann im Einzelfall beim zuständigen Sozialamt geprüft werden.
Wir bemühen uns um eine zeitnahe Übernahme. Die voraussichtliche Ankunft hängt unter anderem von der Entfernung und der aktuellen Verfügbarkeit ab. Wir besprechen sie mit Ihnen am Telefon.
Die Todesbescheinigung – häufig auch „Totenschein“ genannt – wird vom untersuchenden Arzt ausgestellt und enthält medizinische Angaben. Die Sterbeurkunde stellt das zuständige Standesamt nach Beurkundung des Sterbefalls aus.
Kann die Todesart nicht geklärt werden oder bestehen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, muss der Arzt die Polizei verständigen. Eine ungeklärte Todesart bedeutet für sich genommen noch keinen Nachweis einer Straftat.
Besprechen Sie Ihren Wunsch mit dem Arzt vor Ort. Soweit die Umstände es zulassen, können Sie anwesend sein oder in einem anderen Raum warten. Wir erläutern Ihnen den Ablauf.
Verändern Sie nach festgestelltem Tod möglichst wenig und warten Sie mit dem Waschen oder Ankleiden bis zur ärztlichen Rücksprache. Bei Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod oder ungeklärten Umständen sollen Körper und Umgebung unverändert bleiben. Notwendige Erste Hilfe hat immer Vorrang.
Die Leichenschau ist eine ärztliche Untersuchung mit besonderer Verantwortung. Sie dient dazu, den Tod festzustellen, die Todesart zu beurteilen und die Todesursache soweit möglich zu klären.
Dabei begegnen wir der verstorbenen Person mit Würde und Ihnen mit Aufmerksamkeit. Wir erklären, was wir tun, und berücksichtigen persönliche und religiöse Wünsche, soweit die ärztlichen und rechtlichen Anforderungen dies zulassen.
Ärztlicher Anbieter: Dr. med. Stefan Hartl.
Gesetzliche Grundlagen: Art. 2 Bestattungsgesetz und § 3 Bestattungsverordnung.
Informationen für die Menschen, die einen Todesfall beruflich begleiten.
Für die Anforderung einer Leichenschau nennen Sie uns bitte die Adresse, an der sich die verstorbene Person befindet, und einen erreichbaren Ansprechpartner. Medizinische Unterlagen helfen, den Verlauf vor dem Tod einzuordnen.
Wenn Sie eine Leichenschau nicht selbst übernehmen können, klären wir die mögliche Übernahme direkt mit Ihnen. Bitte stimmen Sie diese ausdrücklich mit uns ab.
Besonders hilfreich sind Angaben zu relevanten Vorerkrankungen, dem letzten Behandlungsverlauf und den Umständen des Todes. Die erforderliche Auskunft an den Leichenschauarzt ist in Art. 3 Abs. 2 BestG geregelt.
Den geeigneten Übermittlungsweg für medizinische Unterlagen vereinbaren wir telefonisch.
Bitte teilen Sie uns mit, ob bereits eine vorläufige Todesbescheinigung vorliegt und ob die Polizei eingebunden ist. Wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Eine vorläufige Todesbescheinigung ersetzt die vollständige Leichenschau nicht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann sich ein im Notfalldienst eingesetzter Arzt auf diese vorläufigen Feststellungen beschränken.
Bei nicht natürlichem Tod, ungeklärter Todesart oder unbekannter Identität ist die Polizei zu verständigen.
Wir bieten Fortbildungen rund um die ärztliche Leichenschau an. Zielgruppe, Umfang, Termin und organisatorische Bedingungen stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Für eine zeitnahe Einsatzabstimmung erreichen Sie uns telefonisch.