Für München, Landshut und Umgebung

Ärztliche Leichenschau.

Mit Sorgfalt.
Mit Respekt.

Wenn ein Mensch verstorben ist, braucht es einen verlässlichen Ansprechpartner. Wir übernehmen die ärztliche Leichenschau in München, Landshut sowie Teilen Ober- und Niederbayerns und stellen die Todesbescheinigung aus. Persönlich, sorgfältig und mit Rücksicht auf Ihre Situation.

Was jetzt zu tun ist ↓
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Orientierung im Trauerfall

So läuft die
ärztliche Leichenschau ab.

Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte. Sie müssen nicht schon beim ersten Anruf alle Unterlagen zur Hand haben.

01

Rufen Sie uns an.

Nennen Sie uns bitte die Adresse und Ihre Rückrufnummer. Wir klären die Situation, die Verfügbarkeit und die voraussichtliche Ankunftszeit mit Ihnen.

02

Die Untersuchung vor Ort.

Der Arzt erhebt die Krankenvorgeschichte und untersucht die verstorbene Person sorgfältig. Für die vollständige Leichenschau ist die Untersuchung des gesamten, entkleideten Körpers erforderlich.

03

Die nächsten Schritte klären.

Der Arzt dokumentiert die Befunde in der Todesbescheinigung und erläutert das weitere Vorgehen. Das Bestattungsunternehmen unterstützt Sie bei der Organisation der Bestattung.

In Ihrer Region

Leichenschau in München,
Landshut und Umgebung.

Unser Einsatzgebiet umfasst München und weite Teile Ober- und Niederbayerns.

Ob ein Arzt zu Ihnen kommen kann und wann er voraussichtlich eintrifft, klären wir direkt am Telefon.

München. Landshut.
Und die Region dazwischen.
Oberbayern

München, Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Ebersberg, Erding, Freising, Pfaffenhofen an der Ilm und Ingolstadt – jeweils im betreuten Einzugsgebiet.

Zum Beispiel Unterschleißheim, Garching, Hallbergmoos, Moosburg, Dorfen und Wolnzach.

Niederbayern

Landshut, Kelheim und Dingolfing-Landau.

Zum Beispiel Altdorf, Bruckberg, Essenbach, Vilsbiburg, Rottenburg an der Laaber, Mainburg und Dingolfing.

Ihr Ort ist nicht genannt? Rufen Sie uns an – wir klären, ob ein Arzt zu Ihnen kommen kann.

Nachvollziehbare Abrechnung

Kosten der
ärztlichen Leichenschau.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Rechnungsbetrag richtet sich nach der erbrachten Leistung und den im konkreten Fall zulässigen Zuschlägen und Entschädigungen.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Leichenschau in der Regel nicht. Fragen zur Abrechnung besprechen wir gern mit Ihnen.

01

Ärztliche Untersuchung

Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung nach den einschlägigen GOÄ-Positionen.

02

Gegebenenfalls Zuschläge

Zum Beispiel für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

03

Anfahrt und zulässige Auslagen

Wegegeld oder Reiseentschädigung sowie erstattungsfähige Auslagen nach GOÄ.

Eine Kostenübernahme im Rahmen einer Sozialbestattung kann im Einzelfall beim zuständigen Sozialamt geprüft werden.

Häufige Fragen

Fragen zur Leichenschau
und Todesbescheinigung.

Wie schnell kommt ein Arzt?

Wir bemühen uns um eine zeitnahe Übernahme. Die voraussichtliche Ankunft hängt unter anderem von der Entfernung und der aktuellen Verfügbarkeit ab. Wir besprechen sie mit Ihnen am Telefon.

Was ist der Unterschied zwischen Todesbescheinigung und Sterbeurkunde?

Die Todesbescheinigung – häufig auch „Totenschein“ genannt – wird vom untersuchenden Arzt ausgestellt und enthält medizinische Angaben. Die Sterbeurkunde stellt das zuständige Standesamt nach Beurkundung des Sterbefalls aus.

Was geschieht, wenn die Todesart ungeklärt ist?

Kann die Todesart nicht geklärt werden oder bestehen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, muss der Arzt die Polizei verständigen. Eine ungeklärte Todesart bedeutet für sich genommen noch keinen Nachweis einer Straftat.

Darf ich bei der Untersuchung dabei sein?

Besprechen Sie Ihren Wunsch mit dem Arzt vor Ort. Soweit die Umstände es zulassen, können Sie anwesend sein oder in einem anderen Raum warten. Wir erläutern Ihnen den Ablauf.

Was sollte ich bis zum Eintreffen beachten?

Verändern Sie nach festgestelltem Tod möglichst wenig und warten Sie mit dem Waschen oder Ankleiden bis zur ärztlichen Rücksprache. Bei Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod oder ungeklärten Umständen sollen Körper und Umgebung unverändert bleiben. Notwendige Erste Hilfe hat immer Vorrang.

Unser Verständnis

Medizinische Sorgfalt.
Menschliche Nähe.

Die Leichenschau ist eine ärztliche Untersuchung mit besonderer Verantwortung. Sie dient dazu, den Tod festzustellen, die Todesart zu beurteilen und die Todesursache soweit möglich zu klären.

Dabei begegnen wir der verstorbenen Person mit Würde und Ihnen mit Aufmerksamkeit. Wir erklären, was wir tun, und berücksichtigen persönliche und religiöse Wünsche, soweit die ärztlichen und rechtlichen Anforderungen dies zulassen.

Respekt vor persönlichen WünschenVerständliche ErläuterungenSorgfältige Dokumentation

Ärztlicher Anbieter: Dr. med. Stefan Hartl.
Gesetzliche Grundlagen: Art. 2 Bestattungsgesetz und § 3 Bestattungsverordnung.

Zusammenarbeit

Informationen für
Fachkreise.

Informationen für die Menschen, die einen Todesfall beruflich begleiten.

Gut vorbereitet. Klar abgestimmt.

Für die Anforderung einer Leichenschau nennen Sie uns bitte die Adresse, an der sich die verstorbene Person befindet, und einen erreichbaren Ansprechpartner. Medizinische Unterlagen helfen, den Verlauf vor dem Tod einzuordnen.

  • Name, Geburtsdatum und Aufenthaltsort der verstorbenen Person
  • Ansprechpartner vor Ort mit Rückrufnummer
  • Krankheitsverlauf, Medikation und vorhandene Arztberichte
  • Hinweis auf eine bereits vorliegende Todesbescheinigung

Unterstützung im Praxisalltag.

Wenn Sie eine Leichenschau nicht selbst übernehmen können, klären wir die mögliche Übernahme direkt mit Ihnen. Bitte stimmen Sie diese ausdrücklich mit uns ab.

Besonders hilfreich sind Angaben zu relevanten Vorerkrankungen, dem letzten Behandlungsverlauf und den Umständen des Todes. Die erforderliche Auskunft an den Leichenschauarzt ist in Art. 3 Abs. 2 BestG geregelt.

Den geeigneten Übermittlungsweg für medizinische Unterlagen vereinbaren wir telefonisch.

Nach der Todesfeststellung.

Bitte teilen Sie uns mit, ob bereits eine vorläufige Todesbescheinigung vorliegt und ob die Polizei eingebunden ist. Wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Eine vorläufige Todesbescheinigung ersetzt die vollständige Leichenschau nicht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann sich ein im Notfalldienst eingesetzter Arzt auf diese vorläufigen Feststellungen beschränken.

Bei nicht natürlichem Tod, ungeklärter Todesart oder unbekannter Identität ist die Polizei zu verständigen.

Wissen für die Praxis.

Wir bieten Fortbildungen rund um die ärztliche Leichenschau an. Zielgruppe, Umfang, Termin und organisatorische Bedingungen stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

  • Todeszeichen und ärztliche Untersuchung
  • Rechtliche Grundlagen und Meldepflichten
  • Todesbescheinigung und häufige Fehler
  • Fallbeispiele und Zusammenarbeit der Beteiligten
Direkt und persönlich

Wir klären den nächsten Schritt mit Ihnen.

Für eine zeitnahe Einsatzabstimmung erreichen Sie uns telefonisch.

MÜNCHEN089 2154 22682 ↗LANDSHUT0871 2066 6632 ↗