Auf der amtlichen Todesbescheinigung werden am Ende der Leichenschau der exakte Sterbezeitpunkt und sämtliche Ursachen und Umstände des Todes vermerkt. Die Durchführung der Leichenschau dient dazu, jene konkret festzustellen.
Krankenvorgeschichte (sog. “Anamnese”)
Es ist unerlässlich, dass Sie dem Arzt möglichst umfassend die Krankengeschichte des Verstorbenen darlegen. Dies kann zunächst im persönlichen Gespräch erfolgen. Hilfreich sind oftmals ärztliche Dokumente, Arztbriefe, Entlassungsschreiben von Krankenhäusern, Medikamente und Medikationspläne, die Pflegemappe des Pflegediensts, etc. Oftmals kann zudem der Hausarzt oder Pflegedienst telefonisch ergänzende Auskünfte erteilen. Es hat sich als hilfreich erwiesen entsprechende Telefonnummern bereits vorab bereit zu legen.
Körperliche Untersuchung des Verstorbenen
Der Gesetzgeber schreibt die Untersuchung ohne Bekleidung vor. Somit folgt im nächsten Schritt die Untersuchung des Verstorbenen. Der Verstorbene wird entkleidet. Zunächst erfolgt die Inspektion der Vorderseite. Im Anschluss wird der Verstorbene gedreht, um dessen Körperrückseite in Augenschein nehmen zu können. Zweckmäßigerweise wird parallel eine entsprechende Fotodokumentation angefertigt. Eine gänzliche Entkleidung des Toten und Wendung zur Inspektion der Körperrückseite sind dabei gesetzlich vorgeschrieben.
Daher bitten wir Sie, vor der Leichenschau möglichst wenig zu verändern. Insbesondere macht es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Sinn, den Verstorbenen bereits für seinen letzten Weg einzukleiden. Es bietet sich an, mit dem Toten noch Zeit zu verbringen, Verwandte und Freunde hinzuzuziehen und gemeinsam zu trauern.
Dabei sein – oder nebenan warten?
Bei der Durchführung der Leichenschau können Sie als Angehörige gern anwesend sein. Viele, insbesondere enge Verwandte, empfinden dies als eher hilfreich. Andere jedoch bevorzugen es, nebenan zu warten, bis die Untersuchung abgeschlossen ist. Sie können auch einen Geistlichen hinzu bitten.
Wenn die Todesursache nicht zu klären ist…
Sollte im Rahmen der Leichenschau die Todesursache nicht zu klären sein (z.B. weil der Verstorbene unter keinen nennenswerten Vorerkrankungen litt) – oder sich Hinweise auf eine nicht-natürliche Todesart ergeben (z.B. Unfall), so ist in diesen Fällen zuständigkeitshalber die Polizei zu informieren. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Leichenöffnung (Obduktion) durchgeführt wird.
Nichts lässt uns so sehr auf ein Wiedersehen hoffen, wie der Augenblick des Abschieds.
Was ist mit den Kosten für die Leichenschau? Ein Überblick.